Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder weist Schreiben der Anwälte der ZKW Otterbein zurück –
Versuch der Fremdbestimmung der Aussagen zu den Emissionen der Zement- und Kalkwerke völlig unakzeptabel

Als nicht akzeptablen Versuch, Einfluss auf die Art und Weise der Information der Bevölkerung über die ZKW-Emissionen in Großenlüder zu erlangen, bezeichnen der BBU und seine Mitgliedsinitiative Pro Lebensraum Großenlüder den jüngsten Vorstoß der Zement und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG. Die ZKW Otterbein hatten in einem Schreiben einer Anwaltskanzlei die Bürgerinitiative aufgefordert, ihren Internet-Auftritt zu verändern. Verlangt wurde die Entfernung einer Aussage zu den Emissionen des Betriebs oder die Hinzufügung einer ZKW-genehmen Passage.

(Bonn, Großenlüder, Kassel, 05.02.2013) Als nicht durch das Recht gedeckt sehen der BBU und seine Mitgliedsinitiative den von der Kanzlei behaupteten Anspruch. Dieser Anspruch soll aufgrund „unrichtiger Tatsachendarstellungen“ entstanden sein. Diese Behauptung der Anwaltskanzlei wurde vorgebracht, ohne auch nur eine einzige Rechtsnorm aufzuführen. Und die beanstandete Passage über die Emissionen von zum Beispiel Kohlenmonoxid, Benzol und Quecksilber ist nicht nur nachweislich wahr, wie das Emissionskataster des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) und das Internetportal des Schadstoffregisters PRTR des Umweltbundesamtes belegen. Auch die ZKW-Anwälte zweifeln den Wahrheitsgehalt der Aussage nicht an. Vielmehr begründen sie die „unrichtige Tatsachendarstellung“ mit dem Fehlen von bestimmten für die ZKW positiven Aussagen.

Für den BBU ist ein derartiges Ansinnen absurd. Nach der bestehenden Rechtslage gibt es kein Recht eines Dritten auf eine möglichst günstige Darstellung seiner Aktivitäten. Es muss lediglich die Wahrheit verbreitet werden.

Peter Schott vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Wenn man sich vor Augen hält, was hier verlangt wird, ist dies ungeheuerlich. Eine Betreiberin verlangt praktisch, die Aussagen der örtlichen Umweltbewegung über ihre Emissionen kontrollieren zu können. So etwas wird keine selbstbewusste Bürgerinitiative mit sich machen lassen.“

Die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder hat umgehend auf das Schreiben der ZKW-Anwälte reagiert, die eine Frist bis zum 5.2.2013 für die Erfüllung ihrer Forderungen gesetzt haben. In dem Antwortschreiben wird auf die Sach- und Rechtslage verwiesen und ausführlich dargestellt, dass kein Rechtsanspruch der ZKW existiert. Ausdrücklich wird das Ansinnen zurückgewiesen, Äußerungen auf der Homepage der Initiative zu ergänzen oder in sonstiger Weise verändern zu lassen.


          
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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.